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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Für sämtliche Verträge zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und Christian Beck, MSc MBA, Coaching | Organisationsentwicklung | Seminare, im Weiteren als Seminarveranstalter bezeichnet, gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen”. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Kundin bzw. des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie vom Seminarveranstalter ausdrücklich anerkannt werden.
Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen” abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen” unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss entsteht bei Seminaren und Trainings durch Anmeldung, bei Coaching- oder Beratungseinheiten durch die mündliche, schriftliche oder elektronische Vereinbarung eines Termins. Anmeldungen sind in jedem Fall verbindlich.

Teilnahmevoraussetzungen

Falls der Besuch einer Veranstaltung an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist, sind diese in der Beschreibung angeführt und von den Teilnehmenden einzuhalten. Der Seminarveranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne weitere Angabe von Gründen abzulehnen. Jede bzw. jeder Teilnehmende verpflichtet sich zu einer wertschätzenden und respektvollen Haltung. Der Seminarveranstalter ist berechtigt, Teilnehmende, die durch fortgesetztes aggressives, diskriminierendes oder sonstiges störendes Verhalten den Erfolg anderen Teilnehmender behindert, jederzeit von der Veranstaltung auszuschließen. Die Seminar- bzw. Trainingsgebühr wird in diesen Fällen nicht rückerstattet.

Leistung und Honorar

Die im Angebot angeführten Leistungen sind durch die Seminar- bzw. Trainingsgebühr abgegolten. Alle weiteren Leistungen und Kosten, insbesondere für Verpflegung, Reise und Übernachtung, werden den Teilnehmenden gesondert in Rechnung gestellt oder sind von ihnen selbst zu entrichten.

Verpflichtung zur Verschwiegenheit

Der Seminarveranstalter, seine Mitarbeitenden und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für die Kundin bzw. den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf die Kundin bzw. den Kunden, deren bzw. dessen Geschäftsverbindungen als auch auf die Tätigkeit selbst.
Nur die Kundin bzw. der Kunde selbst, nicht aber deren bzw. dessen Erfüllungsgehilfinnen bzw. -gehilfen, kann den Seminarveranstalter schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
Alle Seminarteilnehmenden verpflichten sich, über während des Seminars bzw. Trainings zur Sprache gekommenen Angelegenheiten Dritter Stillschweigen zu bewahren.

Eigentumsrecht und Urheberschutz

Alle Leistungen des Seminarveranstalters (z. B. Ideen, Konzepte, konkrete Maßnahmen, Inhalte von Unterlagen etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben Eigentum des Seminarveranstalters. Die Kundin bzw. der Kunde erwirbt durch die Seminar- bzw. Trainingsgebühr nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und Umfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit dem Seminarveranstalter darf die Kundin bzw. der Kunde die Leistungen des Seminarveranstalters nur selbst nutzen.
Für die Nutzung von Leistungen des Seminarveranstalters, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung des Seminarveranstalters erforderlich. Dafür steht dem Seminarveranstalter und der Urheberin bzw. dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

Zahlung

Wenn nicht anderes vereinbart ist, ist die Seminargebühr vierzehn Tage vor Beginn offener Seminare bzw. Trainings, in allen anderen Fällen ist die Zahlung der Honorarnote zehn Tage nach Legung fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Gebühren in der Höhe von € 7,50 für die Zahlungserinnerung, € 15,00 für die Mahnung und € 22,50 für die letzte Mahnung sowie Verzugszinsen in der Höhe des Basiszinssatzes der OeNB plus 9,2 Prozent als vereinbart. Übergebene Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Seminarveranstalters.
Der Seminarveranstalter ist berechtigt, der Kundin bzw. dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Die Kundin bzw. der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Seminarveranstalter ausdrücklich einverstanden.
Die Kundin bzw. der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehalterecht geltend machen.

Stornobedingungen

Bis vier Wochen vor Seminar- bzw. Trainingsbeginn fällt keine Stornogebühr an. Ab vier Wochen beträgt die Stornogebühr 50 Prozent der Seminar- bzw. Trainingsgebühr. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Absage werden 100 Prozent des Betrages verrechnet. Wenn Ersatzteilnehmende gemeldet werden, entfällt die Stornogebühr.
Bei Absage vereinbarter Coaching- und Beratungstermine fällt bis 48 Stunden vor dem Termin keine Stornogebühr an. Bei späteren Absagen wird der gesamte Betrag verrechnet.

Termine und Haftung

Der Seminarveranstalter bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Eine Verschiebung des Seminar- bzw. Trainingstermins berechtigt die Teilnehmenden zu kostenfreiem Storno. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere der Ausfall oder Wechsel von Referierenden - entbinden den Seminarveranstalter von jeglicher Haftung und gelten nicht als Stornogrund.

Datenschutz

Die Kundin bzw. der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Seminarveranstalter die von der Kundin bzw. dem Kunden bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisung u. ä.) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung der Kundin bzw. des Kunden sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Auftraggebenden sind einverstanden, dass elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesandt wird.

Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehung zwischen Kundin bzw. Kunden und Seminarveranstalter und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Sitz des Seminarveranstalters.
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen Seminarveranstalter und Kundin bzw. Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des Seminarveranstalters örtlich und sächlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Der Seminarveranstalter ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für die Kundin bzw. den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.

Stand Jänner

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